Während der Künstler seine Erstverwertungsrechte durch die Aufnahme eines Tonträgers und die Übertragung der Leistungsschutzrechte an den Tonträgerhersteller überträgt, kümmert sich die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) um die Auswertung der Zweitverwertungsrechte.